erschienen in ’Ariochs Offenbarungen 29’

Dalriada III

Wie in Nr. 28 versprochen, erzählen wir Euch diesmal, wie unser Rechtssystem funktioniert, womit auch die Aufschlüsselung von sozialem Status einhergeht, der in unserer Gesellschaft sehr viel Gewicht hat. So mancher Rechtsstreit wird allein über Rang und Namen geregelt - tja, Amerika liegt noch in ferner Zukunft.

Aufgrund des Umfanges dieses Kapitels, den ich etwas unterschätzt hatte, wird der geschichtliche Teil leider noch bis zur nächsten Ausgabe warten müssen. Weiters werden wir nach dem Gesetz der Gastfreundschaft unseren neu zugezogenen Freunden, den McTuggers, den Vortritt lassen, und unsere eigenen Clans erst das nächste Mal vorstellen.

Das Rechtssystem

Hier soll angemerkt werden, daß es sich hier nur um einen groben Anriß unserer Juristerei handelt. Der komplette Gesetzestext wäre zu umfangreich, außerdem ist das Sache der "filid", und die mögen es nicht, wenn jedem alles bekannt ist - sie wären ja sonst arbeitslos. Einer der grundlegendsten Begriffe ist der des "túath", der Stamm (oder auch die Großfamilie). Kurz gesagt haben Personen außerhalb des "túath", sprich Fremde ("deorad"), grundsätzlich keine Rechte. Mitglieder des "túath", "aurrad" genannt, können theoretisch ohne mit Konsequenzen zu rechnen Fremde verstümmeln, berauben oder töten, außer es existieren Verträge mit deren "túath". Aus diesem Grund gibt es Verträge zwischen allen Clans, welche im Zweifelsfall über den Ard Rí Gültigkeit erhalten. D.h. alle Personen Dalriadas sind dem Rechtssystem unterworfen und können seinen Schutz in Anspruch nehmen. Mit anderen Ländern existieren ähnliche Verträge, oder werden noch geschlossen.

Ein zweiter wichtiger Punkt ist der des Ehrenpreises: Dieser ist ein zentrales Element, das durch den Sozialstatus geregelt wird.

Ehrenpreis (eneclann)

Der Ehrenpreis ist ein vom Sozialstatus einer Person abhängiger Wert, der mehr oder minder festlegt, wieviel die Ehre einer Person, gemessen in materiellem Wert, beträgt. Wird eine Person beleidigt oder durch ein Verbrechen, eine unabsichtliche Verletzung oder durch andere Ereignisse in ihrer Ehre verletzt, so ist dieser Preis die Basis der Berechnung eventueller Wiedergutmachung, die im weitesten Sinn als Schadensersatzzahlung für die Beschädigung der Ehre einer Person betrachtet werden kann. Wird z.B. eine Person durch eine andere mutwillig derartig verstümmelt, daß diese nicht mehr arbeitsfähig ist und nur noch dahinsiecht, so ist zusätzlich zum Blutpreis (der für jede Person, unabhängig vom Sozialstatus, gleich viel beträgt, nämlich sieben Cumals) auch der vollständige Ehrenpreis der Person als Abgeltung zu bezahlen, ansonsten hat die Familie der geschädigten Person das Recht, ungestraft Blutrache gegen die Familie der Person, die das Vergehen begangen hat, durchzuführen. Die Ausgleichszahlungen werden als "lóg n-enech" bezeichnet, was wörtlich übersetzt in etwa soviel bedeutet wie "Waschen des Gesichtes". Zusätzlich bestimmt der Ehrenpreis auch noch den Wert, bis zu dem eine Person Verträge abschließen kann, und bestimmt auch das Gewicht ihrer Zeugenaussage oder ihres Schwurs in Gerichtsverfahren. Es hat auch etwas mit der Mündigkeit eines Menschen zu tun.

Grundsätzlich können die meisten Vergehen durch Bezahlung eines Grundpreises und des Ehrenpreises der Person geregelt werden, in manchen Fällen auch an die Angehörigen. Mord an einem Mitglied des eigenen "túath" ("fingal"), wird als schrecklichstes aller Verbrechen angesehen, der Mörder wird zu "deorad", verliert alle Rechte und seinen Besitz, wird vogelfrei, um nicht zu sagen: zu Freiwild erklärt. Natürlich kann es vorkommen, besonders bei einem Vergehen gegen einen Adeligen, daß man nicht in der Lage ist, den Preis zu bezahlen. In diesem Fall ist der Geschädigte berechtigt, Naturalien (Waren, Land, Haus oder Vieh) im Gegenwert des Preises zu nehmen, oder der Schuldige kann sogar seine Freiheit verlieren, zum Sklaven werden. In seltenen Fällen kann es auch mit dem Tod des Schuldigen enden. Diese Zahlungen sind vertraglich bindend; wird dieser Vertrag gebrochen, so haben die Angehörigen des Geschädigten das Recht, und in Bezug auf die Familienehre sogar die Pflicht, Blutrache zu nehmen.

Ausnahme sind berechtigte Satiren von Barden, der schmählich Besungene hat nicht das Recht seine Ehre einzuklagen, denn wenn die Satire als berechtigt anerkannt ist, hat derjenige sie sich redlich verdient.

Langer Rede, kurzer Sinn: Je höher der Enech einer Person ist, desto teurer wird es, ihr ans Bein zu pinkeln.

Personen von "nemed"-Rang (Adelige, Druiden und Könige) sind de facto und de jure vom Gesetz des normalen Volkes nicht betroffen. Allerdings empfiehlt es sich nicht, dies auszunutzen: Erstens ist jede freie Person berechtigt, eine oder mehrere andere unter ihren persönlichen Schutz zu stellen, d.h. andere Adelige können legal einschreiten, da die Schädigung eines Bauern dann seinen Schutzherrn betrifft und dann natürlich dessen Ehrenpreis bezahlt werden muß. Zweitens sind die Könige mit dem Land verbunden, d.h. ein fairer, freigiebiger und gerechter König sorgt für reiche Ernten und Wohlstand, ein geiziger, raffgieriger Herrscher läßt die "Felder vertrocknen", da über kurz oder lang alles in Grund und Boden gewirtschaftet ist, wenn man nicht auf die nötige Balance achtet. Die Aufgabe des Königs ist es, alles im Gleichgewicht zu halten; geht es ihm gut, geht es auch dem Land und natürlich auch der Bevölkerung gut. - Für Unfreie und Tiere sind deren Herren verantwortlich.

Natürlich sind nicht alle Fälle klar und einfach zu regeln. Ist die Situation einmal nicht eindeutig, so tritt ein Gericht zusammen. Es existieren professionelle Richter und Anwälte ("brithem"). Hierbei handelt es sich um eine Sparte der "filid". In Extremfällen muß auch ein König entscheiden. Hier kommt wieder der Rang und das Enech der Personen bzw. der Zeugen ins Spiel. Kurz gesagt, der dessen Seite mehr Enech aufbringt, gewinnt den Prozeß. Gibt es noch andere Beweise, oder kann einem Zeugen eine Lüge nachgewiesen werden, so müssen die "brithem" entscheiden.

Da Grenzen nicht nur in der Religion und der Anderswelt eine große Bedeutung haben, kann das Übertreten mancher Grenzen durchaus ein Verbrechen darstellen, z.B. Haus- oder Landfriedensbruch. Ähnliches gilt für das Brechen von Verträgen und Schwüren. Abgesehen vom Ehrverlust werden solche Vergehen streng geahndet, auch das Nichtgewähren von Gastfreundschaft kann geklagt werden. Trunkenheit gilt nicht als Milderungsgrund, Wahnsinn oder Unwissenheit hingegen schon.

Sozialstatus

Der Sozialstatus ist in der keltischen Kultur von besonderer Bedeutung und das Sozialsystem ist entsprechend ausgeprägt und weist eine Menge Eigenheiten auf. Hinzu kommt, daß sozialer Status und Ehre Hand in Hand gehen, ja das Verhalten des Kelten geradezu durch Ehre und ihre Auswirkungen bestimmt wird. Generell ist die Gesellschaft in vier Schichten eingeteilt: Die unterste Schicht sind die Unfreien, über ihnen stehen die freien Grundbesitzer, über diesen wiederum die Adeligen und über diesen die Könige. Zusätzlich gibt es natürlich noch spezielle soziale Positionen wie den Klerus.

Für die Einheit des Ehrenpreises "Sét" gibt es natürlich eine Aufschlüsselung, die sich aus Enech sowie Land- und Viehbesitz zusammensetzt. Die genauen Daten sind jedoch dem Lesefluß abträglich und nur bei der Charaktergenerierung relevant, aus diesem Grund laß ich sie jetzt einfach weg. Wer es genauer wissen will, meldet sich bitte bei Peter.

Unfreie

Die Unfreien sind wiederum in vier Gruppen getrennt, die verschiedenen Status in Bezug auf persönliche Rechte und ihre Abhängigkeit von ihren "Herren" aufweisen. Es handelt sich dabei um die Gruppen Mug/Cumal, Senchléithe, Bothach und Fuidir. Hier ist zu bemerken, daß Unfreie keinen eigenen Ehrenpreis aufweisen, sondern dieser ein Bruchteil des Enechs ihres Herrn beträgt. Sie haben keine eigene Rechtsfähigkeit und ihr Herr kann ihnen befehlen, was und wieviel sie für ihn zu tun haben. Dafür ist er verantwortlich für ihren Unterhalt, hat sie in Rechtsangelegenheiten zu vertreten und hat für Beschädigungen, die sie anrichten, oder Verbrechen, die sie begehen, die Verantwortung zu tragen. Ihr Ehrenpreis beträgt ein Viertel bzw. ein Achtel ihres Herren.

Freie

Freie haben einen eigenen Ehrenpreis, der von ihrem Besitz und dem daraus resultierenden Sozialstatus abhängt, sie haben einen eigenen Rechtsstatus und sind für ihre eigenen Handlungen voll verantwortlich. Die Schicht der Freien ist die größte Bevölkerungsgruppe.

Fer midboth

Dies ist der niedrigste Rang der Freien und beinhaltet all jene Freien, die, aus welchem Grund auch immer, kein oder nur sehr wenig Land besitzen. Dazu gehören in erster Linie alle jungen Männer, deren Vater noch lebt und die daher noch nicht eigenes Land geerbt haben. Fer midboth sind auch noch nicht voll rechtsfähig, weil sie sich im Normalfall noch in einem Abhängigkeitsverhältnis zu ihrem Vater befinden. Davon ausgenommen sind "nemed"-Personen. Ebenfalls in die Gruppe der Fer midboth gehören all jene jungen Männer, die zwar schon ihren Vater beerbt haben, jedoch noch keinen Bartwuchs aufweisen. Aufgrund des fehlenden Bartwuchses gelten sie nicht als vollständig "erwachsen", daher werden sie auch noch nicht zu dem Stand gerechnet, in den sie von ihrem Besitz her gehören würden. Der Ehrenpreis eines Fer midboth beträgt 1 Sét.

Ócaire

In diese Gruppe fallen alle Kleinstgrundbesitzer, deren Grundbesitz bereits eine Größe erreicht hat, von der eine kleinere Viehherde ernährt werden kann. Ein Ócaire muß eine gewisse Menge Land und Vieh besitzen, um ein Mitglied seiner Schicht zu bleiben. Der Ehrenpreis eines Ócaire beträgt 3 Sét.

Aithech

Diese sind die schon etwas besser situierten Grundbesitzer, ihr Ehrenpreis beträgt 4 Sét.

Bóaire

Diese Gruppe, oft als die beispielhafteste Fraktion der freien Grundbesitzer überhaupt betrachtet, stellt die gutsituierten Grundbesitzer, deren Ehrenpreis beträgt 5 Sét.

Mruigfer

Diese Gruppe ist die der "reichen Bauern". Sie besitzen bereits eine relativ ansehnliche Fläche Land und verfügen über eine recht große Viehherde, jedoch ist ihr Besitz noch nicht so groß, daß sie ihn gewinnbringend verpachten könnten. Der Ehrenpreis eines Mruigfer beträgt 6 Sét.

Fer fothlai

Dieses ist die "höchste" Gruppe von nichtadeligen freien Grundbesitzern, sie stehen quasi an der Schwelle zum Adelsstand. Es handelt sich dabei um besonders reiche Bauern, die so viel Besitz erworben haben, daß sie beginnen können, Teile dieses Besitzes an ärmere Bauern zu verpachten. Dadurch nähern sie sich den Adeligen an, deren Adelsstand ja primär dadurch bedingt wird, daß sie über Klienten - also Pächter im weitesten Sinn - verfügen. Tatsächlich kann ein Fer fothlai zum Rang eines Aire désso aufsteigen, wenn bereits sein Großvater und sein Vater den doppelten Besitz dessen hatten, was ein Aire désso als Minimum besitzen muß, sowie auch über die Klienten, die für den Rang eines Aire désso notwendig sind, verfügt. Der Ehrenpreis eines Fer fothlai beträgt 8 Sét.

Adelige

Die nächsthöhere soziale Stufe ist die der Adeligen oder Feni. Wie bei den Freien handelt es sich dabei um Grundbesitzer, die sich jedoch von den "normalen" Freien dadurch unterscheiden, daß sie eine gewisse Menge an Klienten, also anderen Freien, besitzen, die entweder Grund und Boden oder aber Vieh oder andere mobile Güter unter gewissen Bedingungen von ihnen gepachtet haben. Natürlich ist auch die Herkunft der Person bedeutend, so daß nur jemand, dessen Vater schon adelig war, auch ein Adeliger sein kann (die einzige Ausnahme wurde unter Fer fothlai geschildert). Durch die Zugehörigkeit zum Adelsstand erwirbt die Person eine gewisse Anzahl von Privilegien, die über die normalen Rechte einer freien Person hinausgehen; das Wichtigste ist, daß Gerichtsverfahren von Nichtadeligen gegen sie nur unter speziellen Bedingungen eingebracht werden können, um ihre Ehre vor falschen Anschuldigungen zu schützen. Diese Ausnahmestellung vor dem Gesetz wird als "nemed" bezeichnet und betrifft nicht unbedingt nur die Adeligen, sondern gilt auch für andere gesellschaftliche Funktionen wie für Druiden, Barden und Juristen, aber auch für spezielle Handwerker, die an und für sich nicht dem Adelsstand zugerechnet werden. Zusätzlich kommen einige verbesserte Rechte, wie z.B. daß ein Adeliger eine gewisse Gruppe von Personen unter seinen "Schutz" stellen kann, wodurch Angriffe auf diese wie Angriffe gegen ihn selbst behandelt werden, und er darf mit einem Gefolge auftreten.

Aire désso

Dies ist der niedrigste Adelsrang, besteht sozusagen aus dem "kleinen Landadel" und stellt den größten Teil der Adelsschicht dar. Angehörige dieser Schicht verfügen nur über einige wenige Klienten, ihr Herrschaftsbereich erstreckt sich bestenfalls über ein paar Bauernhöfe oder ein Dorf, wenn überhaupt. Der Ehrenpreis eines Aire désso beträgt 10 Sét, und er benötigt zehn Klienten.

Aire ardd

Diese Schicht stellt den mittleren Adel dar. Ein Angehöriger dieser Schicht verfügt bereits über eine relativ ansehnliche Zahl an Klienten, vor allem deshalb, weil sich unter seinen Klienten vermutlich bereits auch einige Angehörige der Schicht der Aire désso befinden. Sein Herrschaftsbereich erstreckt sich dadurch vermutlich über einige Dörfer, eventuell sogar über ein ganzes kleineres Tal. Der Ehrenpreis eines Aire ardd beträgt 15 Sét, er hat im Normalfall zwanzig Klienten.

Aire túise

Diese Gruppe stellt sozusagen den "niederen Hochadel" dar. Vermutlich ist bereits ein relativ großer Prozentsatz der Klienten eines Mitglieds dieser Schicht selbst dem Adelsstand zuzurechnen. Der Herrschaftsbereich eines Aire túise erstreckt sich üblicherweise über zwei bis drei kleinere Täler oder ein größeres Tal. Wenn ein Aire túise sich selbst als Klient einem Herrn unterwirft, so muß dieser von königlichem Rang sein oder zumindest gute Aussichten auf die Königswürde haben. Der Ehrenpreis eines Aire túise beträgt 20 Sét, er hat rund 27 Klienten.

Tánaise ríg

Dies ist die höchste Schicht in der Gruppe der Adeligen und besteht aus jenen Personen, die Chancen auf die Königswürde haben, im Normalfall gibt es davon pro "túath" (Stamm) nur einen oder zwei, selten mehr. Sie verfügen bereits über eine ziemlich große Anzahl von Klienten, von denen der Großteil selbst adelig ist, und haben daher eine ansehnliche Anzahl von Gefolgsleuten, die sie hinter sich versammeln können. Seine Herrschaft erstreckt sich über einen relativ großen Teil des Stammes, in Gebiet bemessen wohl über zwei größere Täler oder mehr. Der Ehrenpreis eines Tánaise ríg beträgt 30 Sét, er gebietet über zirka 45 Klienten.

Könige

Die oberste Schicht in einer keltischen Gesellschaft stellen die Könige dar. Dabei sollte man sich unter einem keltischen König noch nicht unbedingt viel vorstellen, da es verschiedene Ränge von Königen gibt, deren niedrigster in Wahrheit kaum als mehr als ein mittelalterlicher Baron zu betrachten ist, also kaum mehr beherrscht als ein mittlerer Adeliger im Mittelalter. Wie dem auch sei, mit der Königswürde sind in der keltischen Gesellschaft einige Rechte, jedoch auch einige Pflichten verbunden. So hat der König gewisse Rechte gegenüber dem Stamm, wie z.B. eine Versammlung abzuhalten oder auch gegen ungehorsame Stammesmitglieder gewaltsam vorzugehen, dafür muß er aber den Stamm nach außen hin vertreten, muß immer mit einem gewissen Gefolge auftreten und dergleichen mehr.

Wie gesagt, es gibt einige Untergruppen in der Schicht der Könige, und zwar den Rí túaithe, den Rí túath sowie den Rí ruirech. Der aus Irland relativ bekannte Hochkönig, genannt Ard Rí, hat hingegen keinen eigenen Rechtsstatus. Er steht über dem normalen Status und dem Gesetz.

Rí túaithe

Angehörige dieser Schicht herrschen meist über einen "túath", was in Dalriada etwa 3 000 Personen und ein Gebiet von einigen Tälern umfaßt. Um Rí-túaithe zu sein genügt es, einen Adligen jeder Adelsschicht als Klienten zu haben, die Gesamtzahl der Klienten ist nicht wesentlich, wenngleich ein solcher König tatsächlich wohl nur wenig Unterstützung im Stamm hätte und daher effektiv kaum Macht aufweisen würde. Tatsächlich sind wohl die meisten Adeligen im Stamm entweder direkt oder aber über ihre eigenen Klientelherren Klienten des Königs. Der Ehrenpreis eines Rí túaithe beträgt 7 Cumal, das entspricht 42 Sét, im besten Fall hat er 114 Klienten und beliebig viele Schutzbefohlene.

Rí túath

Ein Rí túath herrscht nicht nur über einen "túath" sondern über mehrere davon. Das bedeutet in erster Linie, daß mindestens einer, eher aber zwei oder auch mehr seiner Klienten selbst im Stand eines Rí túaithe stehen und über einen Stamm herrschen. Damit herrscht ein derartiger Rí túath bereits über eine ansehnliche Menge an Personen und über ein recht großes Gebiet, sicher ein kleinerer Landstrich, vielleicht sogar mehr. In etwa wäre ein derartiger Rí túath wohl mit einem mittelalterlichen Grafen zu vergleichen. Der Ehrenpreis eines Rí túath beträgt 8 Cumal, das entspricht 48 Sét, nebst beliebig vielen Schutzbefohlenen hat er rund 215 Klienten

Rí ruirech

Rí ruirech, heißt wörtlich übersetzt: ein König über Könige. Er hat also einige andere Könige als Klienten. Personen dieser Schicht herrschen über eine große Zahl von Personen, in etwa vergleichbar mit dem was früher ein mittelalterlicher Herzog beherrscht hat. Der Ehrenpreis eines Ri ruirech beträgt 14 Cumal, das entspricht 84 Sét, er hat 415 Klienten und so viele Schutzbefohlene wie er möchte.

Bei den nun folgenden Gesellschaftsgruppen ist es natürlich auch wichtig, daß sie ihr Wissen weitergeben. Jemanden, der im Können - und dadurch im Stand - unter einem steht, zu unterrichten bringt natürlich zusätzliches Enech. Außerdem die Gewißheit, das die Geschichten so weiterleben, wie man sie selbst gerne hören würde, bzw. bei den Handwerkern, daß zum Beispiel eine seltene Technik nicht ausstirbt.

Klerus (eclais)

Fáith

Dies ist die Schicht der Seher und Weissager. Die Mitglieder dieser Schicht werden als äquivalent zum Rang eines Aire désso betrachtet. Die Bedingungen dafür sind die entsprechende Ausbildung in einer Druidenschule, eine seherische Begabung und das notwendige Enech für diesen Sozialstatus. Der Ehrenpreis eines Fáith beträgt 10 Sét.

Druide

Diese Schicht besteht aus den normalen Klerikern, den lokalen Druiden. Diese betreuen in etwa ein Gebiet, das dem Herrschaftsbereich eines Aire túise entspricht und werden auch als Angehörige einer äquivalenten Sozialschicht betrachtet. Druiden müssen eine entsprechende Ausbildung absolviert haben und ausreichend Enech für ihren Sozialstatus besitzen, um diese Position innezuhaben. Sie können, müssen aber nicht unbedingt alle anderen Bedingungen für den Rang eines Aire túise erfüllen. Der Ehrenpreis eines Druiden beträgt 20 Sét.

Druid

Diese Schicht ist die des Oberdruiden für einen "túath". Diese Druiden sind die religiösen Oberhäupter eines Bereiches, der in etwa dem Herrschaftsgebiet eines Rí túaithe entspricht, und sind daher auch sozial mit diesem gleichgesetzt. Normalerweise dienen sie hauptsächlich als Berater ihres Rí túaithe. Bedingung für diese Funktion ist neben einer druidischen Ausbildung eine entsprechende Anzahl von normalen Druiden als Schüler sowie das für diesen Sozialstatus erforderliche Enech, sein Ehrenpreis beträgt 7 Cumal.

Ard druí

Angehörige dieser Schicht stellen die Führungsschicht der vorchristlichen religiösen Organisation der Kelten dar, die im Normalfall aus ihrer Mitte noch einen obersten Leiter des Ordens wählen. Das Einflußgebiet eines Ard druí entspricht dem eines Rí ruirech, weshalb er mit ihm gleichgesetzt wird, berühmte Angehörige aus dieser Schicht kennen wir aus der irischen Legende, z.B. Cathbad, der Druide von Conchobar Mac Nessa. Der Ehrenpreis eines Ard druí beträgt 14 Cumal.

Filid

Die Filid sind die Gelehrten im weitesten Sinn, im engeren Sinn die Gruppe der Barden, Historiker und Rechtsgelehrten. Wie die Kleriker sind alle Mitglieder der Schicht der Filid "nemed", genießen also einen besonderen Stand vor dem Gesetz. Sie gelten jedoch generell als "dóernemed", was soviel bedeutet wie abhängige Privilegierte, da sie im Normalfall als Angestellte von Königen oder Klerikern arbeiten. Auch bei den Filid gibt es eine ganze Reihe von Unterscheidungen:

Brithem

Diese Schicht ist die der professionellen Rechtsvertreter, sozusagen die Rechtsanwälte der Kelten. Ein Mann, der vor Gericht muß, tut gut daran, einen derartigen Rechtsanwalt zu engagieren, wenn er nicht in Schwierigkeiten vor Gericht geraten will, weil er seinen Fall nicht entsprechend vorlegen und unterstützen kann. Der Rechtsanwalt wird gleichgesetzt mit der Schicht der Mruigfer. Im Gegensatz zu diesen ist für einen Brithem jedoch weder Land- noch Viehbesitz notwendig. Er muß nur, neben dem für diesen sozialen Stand notwendigen Enech, über die entsprechenden Kenntnisse in weltlichem und geistlichem Recht verfügen, um einen Fall korrekt vor Gericht präsentieren zu können. Der Ehrenpreis eines Brithem-Anwalts beträgt 6 Sét.

Diese Schicht ist auch die der professionellen Richter, dieser wird mit dem Rang der Aire ardd gleichgesetzt. Wie der Rechtsanwalt benötigt er für seinen Stand weder Land noch Vieh, sondern lediglich das erforderliche Enech und die nötigen Kenntnisse in weltlichem und geistlichem Recht um in jedem Fall korrekt Recht sprechen zu können. Der Ehrenpreis eines Brithem-Richters beträgt 15 Sét.

Cruit

Diese Schicht ist die der Berufsmusiker, der Cruit ist speziell der Harfenspieler. Er muß die Harfe beherrschen und das notwendige Enech für die seinem Stand entsprechende Stufe eines Aithech aufweisen. Der Ehrenpreis eines Cruit beträgt 4 Sét.

Fochloch

Dies ist die niedrigste Stufe unter den Barden, quasi die des Lehrburschen. Der Fochloch beherrscht erst einige wenige der Texte und Zauber, die ein vollwertiger Barde beherrscht. Der Fochloch wird in etwa mit einem Fer Midboth gleichgesetzt, die Bedingung für diesen Rang ist jedoch die entsprechende Bardenausbildung, nicht irgendwelcher Land- oder Viehbesitz. Der Ehrenpreis eines Fochloch beträgt 1 Sét.

Mac Fuirmid

Dies ist die zweite Stufe der Barden, sozusagen die Gesellenschaft. Der Mac Fuirmid wird mit dem Rang eines Ócaire gleichgesetzt, sein Ehrenpreis beträgt 3 Sét.

Doss

Dies ist die Stufe der jungen Meister. Der Doss wird mit dem Rang eines Bóaire gleichgesetzt, er hat einen Ehrenpreis von 5 Sét.

Cano

Dies ist die Stufe der Meister. Der Cano wird mit dem Rang eines Fer fothlai gleichgesetzt, sein Ehrenpreis beträgt 8 Sét.

Clí

Dies ist die Stufe der erfahrenen Meister. Der Clí wird mit dem Rang eines Aire désso gleichgesetzt, Bedingung dafür sind neben dem dafür notwendigen Enech aber weder Land- noch Viehbesitz, sondern die bardische Ausbildung, d.h. die entsprechenden Zauberfertigkeiten sowie die Kenntnis einer Unmenge von klassischen Geschichten, Legenden, Mythen und Erzählungen. Der Ehrenpreis eines Clí beträgt 10 Sét.

Ánruth

Dies ist die zweithöchste Stufe der Barden, sozusagen die erfahrenen alten Meister. Der Ánruth wird mit dem Rang eines Aire túise gleichgesetzt, sein Ehrenpreis beträgt 20 Sét

Ollam

Dies ist die höchste Stufe, die ein Barde erreichen kann, sozusagen der Großmeister. Der Ollam filed, wie der vollständige Titel eigentlich lautet, wird mit dem Rang eines Rí túaithe gleichgesetzt, er hat einen Ehrenpreis von 7 Cumal.

Óes dána (Handwerker)

Die Óes dána sind die Gruppe der Handwerker im weitesten Sinn, im engeren Sinn die Gruppe der Kunsthandwerker und Techniker. Wie die Kleriker sind einige Mitglieder der Óes dána "nemed", genießen also einen besonderen Stand vor dem Gesetz. Sie gelten jedoch generell als "dóernemed", was soviel bedeutet wie abhängige Privilegierte, da sie im Normalfall als Angestellte von Königen oder Klerikern arbeiten, also nicht ganz ihre eigenen Herrn sind. Die niederen Angehörigen dieser Kaste, wie Drechsler, Töpfer und Holzarbeiter, werden nicht einmal als "dóernemed" betrachtet, sondern sind ganz normale Angehörige des "túath", die ihrem Stand eben ihrem Handwerk verdanken und nicht unbedingt ihrem Besitz. Bei den meisten Handwerkern ist es so, daß das Handwerk in der Familie bleibt und nicht an Außenstehende verraten wird, es ist also der Sozialstatus des Handwerkers zumeist dem seiner Eltern entspricht. Auch bei den Óes dána gibt es eine ganze Reihe von Unterscheidungen:

Criadóir

Dies ist die niedrigste Klasse der Óes dána. Es handelt sich dabei um schmutzige Handwerke wie Kammmacherei, Töpferei oder Ledergerberei. Handwerker aus dieser Schicht werden mit dem Rang eines Fer midboth gleichgesetzt, sind also am untersten Ende der freien Menschen angesetzt. Bedingung für diesen Status ist in erster Linie natürlich die Kenntnis des entsprechenden Handwerks, gleichgültig ob die Person Land- oder Viehbesitz vorweisen kann oder nicht. Der Ehrenpreis eines Criadóir beträgt 1 Sét.

Sáer

Bei dieser Schicht handelt es sich um die niedrigen Handwerker, die aber kein schmutziges Handwerk ausüben, sondern eben nur kein besonders angesehenes. In diese Gruppe gehören Tischler und Zimmerleute, Wagenbauer, Graveure und vergleichbare Zunften. Der Status dieser Handwerker entspricht dem eines Ócaire, auch hier ist der Rang nicht von Land- oder Viehbesitz abhängig, sondern eben davon, daß die Person das entsprechende Handwerk versteht. Der Ehrenpreis eines Sáer beträgt 3 Sét.

Gobae

Diese Gruppe ist die der Schmiede und ist bereits eine ziemlich angesehene Gruppe unter den Handwerkern. Der Rang dieser Gruppe entspricht dem eines Fer fothlai, also eines Gemeinfreien, der am Sprung zum Adelsstand ist sein Ehrenpreis beträgt 8 Sét.

Midach

Diese Gruppe sind die Ärzte und Heilkundigen. Es handelt sich dabei um eine sehr angesehene Gruppe von "Handwerkern", die von ihrem Stand her dem eines Aire désso entsprechen, ihr Ehrenpreis beträgt 10 Sét.

Suad saírsi

Bei dieser Gruppe handelt es sich um die angesehenste Gruppe von Handwerkern, die Meisterarchitekten und Baumeister, sowohl in Bezug auf Häuser, als auch Festungen und Schiffe. Mitglieder dieser Schicht werden vom Rang her mit einem Aire túise gleichgesetzt, wiederum ist natürlich neben dem entsprechenden Enech vor allem die Fertigkeit im Handwerk ausschlaggebend für diesen Rang und nicht die entsprechende Anzahl an Klienten. Der Ehrenpreis eines Suad saírsi beträgt 20 Sét.

Aire coisring

Bei dieser Schicht handelt es sich um die "Familienoberhäupter" jener Familien, die zu arm sind, als daß ein Familienmitglied tatsächlich den Stand eines Adeligen erreicht hätte. Im Falle von solchen Familien hat das Oberhaupt der Familie, im Normalfall der älteste, angesehenste und reichste Mann in der Familie, die Rechte eines fast Adeligen. Er gilt als "nemed", ist dafür aber verpflichtet, für seine Familie in rechtlichen Angelegenheiten einzutreten und eventuell auch Rechtsbürgschaften bis zum Wert von fünf Sét zu übernehmen. Er vertritt die Rechte der Familie nach außen hin. Der Ehrenpreis eines Aire coisring beträgt 9 Sét.

Aire échta

Bei dieser Gesellschaftsschicht handelt es sich um eine Sonderform des Aire désso. Tatsächlich gelten für einen Aire échta all jene Bedingungen, die auch für einen Aire désso gelten, er hat jedoch erweiterte Rechte zur Gewaltanwendung gegen ungehorsame Mitglieder des eigenen "túath", da es auch seine Aufgabe ist, Ansprüche des "túath" gegenüber einem anderen "túath" im Notfall mit Gewaltmitteln durchzusetzen. Der Aire échta ist also mehr oder weniger der "Sheriff" im "túath" und die Sondereinheit für Außeneinsätze im Interesse des Stammes. Der Ehrenpreis eines Aire échta beträgt 12 Sét.

Sozialstatus von Frauen

Die Frau hat bei uns, im Gegensatz zu den meisten anderen Kulturen, eine nicht zu unterschätzende Anzahl von Rechten, hauptsächlich im privaten Bereich und in der Ehe, sozial gesehen steht sie aber normalerweise deutlich hinter dem Mann. Eine Frau ist in der keltischen Gesellschaft ohne Einwilligung eines meist männlichen, rechtlichen Vormundes nur sehr beschränkt handlungsfähig. Ihr sozialer Wert ergibt sich im Normalfall aus dem ihres rechtlichen Vormundes, vor der Heirat ist das ihr Vater, danach ihr Ehemann. Zumeist ist dies die Hälfte seines Ehrenpreises, im Fall von Zweit- oder Nebenfrauen oft auch nur 1/4 oder weniger.

Tatsächlich gibt es jedoch eine Möglichkeit, daß eine Frau in der keltischen Gesellschaft zu einem äquivalenten Status aufsteigt wie ein Mann, dieser Fall ist dann gegeben, wenn ein Mann bei seinem Tode ausschließlich weibliche Nachfahren hat, in welchem Fall diese auch sein Land und seine Klienten und damit auch seinen sozialen Status erben. Eine Frau, die auf diese Art zu einer Erbschaft kommt, hat denselben Rechtsstatus wie ein entsprechend zu seinem Erbe gekommener Mann. Eine Frau in dieser Position behält diesen Status eventuell auch, wenn sie heiratet. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, daß die Frau einen speziellen Status als Druide oder Filid innehat.

Hier will ich heute, aus bereits genannten Gründen, enden. Aber macht euch keine Illusionen, Dalriada IV kommt bestimmt, damit wird die Vorstellung unserer kleinen Inselwelt dann aber abgeschlossen sein. Ihr wißt ja, wenn Ihr Fragen habt, wendet Euch bitte an mich (0676/610 26 32) oder Peter Jungbauer (a9002068@unet.univie.ac.at).

© 2000 Peter Jungbauer & Margot Tischler